italienische Konfitüren, Bauern,

Marmelade, Konfitüre oder Fruchtaufstrich

Marmelade: – darf nur aus Zitrusfrüchten bestehen – 1kg Marmelade muss mind. 20% Fruchtanteil enthalten – wird aus Fruchtmark oder Fruchtmus, Saft oder wässrigen Auszügen der Schale hergestellt

Konfitüre: – ist eine Mischung aus Zucker, Wasser und Fruchtmus – Zuckeranteil muss mind. bei 60% liegen – darf keine Zitrusfrüchte enthalten – Fruchtanteil von mind. 35%, bei Konfitüre extra 45%

Fruchtaufstrich: – in der Regel ist der Zuckergehalt viel geringer, dafür der Fruchtanteil höher als in Konfitüre oder Marmelade

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